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Mitgliedsantrag 
Beitragsordnung 
Folgende Unterlagen sind mit dem Mitgliedsantrag einzureichen:
ordentliche Mitgliedschaft
- schriftliches Anerkenntnis der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbandes der Schriftdolmetscher und Kommunikationshelfer
- und den Nachweis einer Qualifikation für eine Tätigkeit als SchriftdolmetscherIn
- oder den Nachweis der Berufstätigkeit als SchriftdolmetscherIn
außerordentliche Mitgliedschaft
- schriftliches Anerkenntnis der Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbandes der Schriftdolmetscher und Kommunikationshelfer
- und den Nachweis über die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung zum/zur SchriftdolmetscherIn
förderndes Mitglied
- schriftliche Erklärung, womit die satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben des BdSK unterstützt werden können und wollen
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